Im Rahmen der Katastrophenschutzvorsorge stellen die Landkreise in Bayern sog. Hilfeleistungskontingente auf, um im Katastrophenfall auch außerhalb des jeweiligen Landkreises Hilfe leisten zu können. Sie bestehen aus Einsatzkräften und Fahrzeugen der örtlichen Feuerwehren und der übrigen Hilfsorganisationen. Hilfeleistungskontingente sind so organisiert und ausgrüstet, dass sie 48 Stunden lang ohne Versorgung von außen selbständig arbeiten können.






